gewerbliche Genossenschaften
- gewerbliche Genossenschaften
gewerbliche Genossenschaften,
die vorwiegend von selbstständigen Gewerbetreibenden des Handwerks und Handels zur Verbesserung der Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit ihrer
Unternehmen gegründeten gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften. Die gewerblichen Genossenschaften sind innovative, komplexe Verbundgruppen mit zum Teil internationalen Aktivitäten. Ihr Leistungsangebot umfasst neben der klassischen Großhandelstätigkeit eine breite
Palette von Serviceleistungen (z. B. neue Informations- und Kommunikationssysteme,
Marketing, rationelle
Logistik,
Beratung und
Weiterbildung). In
Deutschland existieren (2001) 1 048 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, die v. a. in den Sparten Lebens- und Genussmittelhandel (z. B. EDEKA, REWE), Konsumgüterhandel (z. B. Hausrat, Schuhe,
Textilien,
Apotheker), Lebensmittelhandwerk (Bäcker,
Fleischer u. a.), Nichtnahrungsmittelhandwerk (z. B. Bau- und
Ausbaugewerbe, Friseur- und Schuhmacherhandwerk),
Verkehr tätig sind. Von den 8
regional tätigen Zentralgenossenschaften entfallen 2 auf den Handel und 6 auf das Handwerk.
Durch den Zusammenschluss der Spitzenverbände des ländlichen und gewerblichen Genossenschaftswesens zum Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. wurden die gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften dem
Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e. V. (ZGV) zugeordnet.
Universal-Lexikon.
2012.
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